Liebe Olympioniken,

ich habe wieder eine Email vom Justitiar bekommen, der mir dieses Mal mitteilt, dass ich seine Urheberrechte verletze, wenn ich seinen Brief in mein Weblog stelle. Des weiteren teilt er mir mit, der Umstand, dass ich mich in dem neuen Erklärungsposting auf Erzählungen meiner Freundin beziehe, mache meine unwahren Behauptungen nicht weniger rechtswidrig. Er fordert mich auf, sowohl das Erklärungsposting von gestern als auch seinen Brief vom 24. März bis 21 Uhr aus dem Netz zu nehmen und wird sonst nicht zögern, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen. Wie im ersten Fall muss ich sagen, dass ich mir diese Auseinandersetzung nach wie vor nicht leisten kann und kündige hier schon einmal an, dass ich beide Einträge zwischen jetzt und 21 Uhr löschen werde.

Nach wie vor ganz im Sinne der Transparenz, möchte ich an dieser Stelle auch noch schreiben, dass ich mich einmal bei der betreffenden Organisation auf eine Stelle beworben hatte. Das wissen sehr viele sowieso, daraus habe ich nie ein Geheimnis gemacht, aber nachdem ich hier ja nun auch Leser begrüßen darf, die mich gar nicht kennen, schreibe ich das zum Verständnis lieber noch einmal auf. Ich hatte mich um eine Stelle dort beworben, hatte zunächst ein Vorstellungsgespräch mit der Geschäftsführerin, kam dann in die Runde der letzten Drei und hatte dort ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden. Man hat sich dann für eine andere Bewerberin entschieden. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es keinerlei Grund gibt anzunehmen, dass ich das ursprüngliche Posting nur aus Frust darüber geschrieben habe, dass man mich nicht eingestellt hat. Im zweiten Vorstellungsgespräch hatte ich dem Vorstandsvorsitzenden selbst gesagt, dass ich zu einem so geringen Gehalt wie ausgeschrieben die Stelle nicht annehmen kann und sagte, falls man sich für mich entscheide, könne ich die Stelle nur annehmen, wenn man mir etwas mehr Gehalt zahlt. Weil das Gehalt bei der NGO unter meinem momentanen Einkommen, einer Kombination aus Alg II und Pflegegeld (mein Sohn hat die höchste Pflegestufe III), lag, lief es darauf hinaus, dass ich die Stelle von mir aus nicht hätte annehmen können. Nicht, dass die Organisation noch auf die Idee kommt, das Gerücht in Umlauf zu bringen, ich hätte das ursprüngliche Posting deshalb geschrieben. Nein, ich habe gar nichts gegen diese Organisation, ihre Ziele sind auch meine Ziele.
Don Alphonso - 27. Mrz, 12:36

Urheberrecht? Der Mann, mit Verlaub, sollte vielleicht mal im UhrG nachlesen. § 51 UrhG erlaubt Zitate. Und ob ein Brief überhaupt unter das UrhG fällt, ist nochmal eine andere Frage.

Selbst wenn das Schreiben in der jetzigen Form kein Zitat wäre, einfach umschreiben.

Blabla teilt micht, dass "fasel Blubber". Ausserdem lässt er mich wissen, dass "Rüpel Sülz", darüberhinaus droht er "abkotz rumnerv".

Abgeseheh davon fallen Anwaltsschreiben nicht unter den im UrhG festgelegten Rahmen für den Schutz, denn mit Literatir, Wissenschaft und Kunst hat das nichts zu tun:

"§ 2

Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2. Werke der Musik;

3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."

Bandini - 27. Mrz, 12:43

Das nennt man übrigens nicht Krisen-PR. Nur falls jemand da in Definitionsnöte kommt. Das klingt meiner Meinung nach eher nach Panik.

obkaltobheiss - 27. Mrz, 12:53

Ich blaube der Ethikbeauftragte hat das Ausmaß seiner Kommunikationsstrategie noch nicht begriffen. In seinem eigenen Interesse wäre es sinvoller den Schaden nicht noch heißer zu kochen.

unkreativ.net - 27. Mrz, 13:01

Besser kann es kaum werden. Er schiebt Panik und das, was er gerade anrichtet sollte TI-D genug Grund geben, eine mögliche anderweitige Besetzung seiner Position in Erwägung zu ziehen....
unkreativ.net - 27. Mrz, 13:00

Keine Angst!

Du verletzt weder das Urheberrecht, noch das Briefgeheimnis!

michael-kk- - 27. Mrz, 13:09

Genau, keine Angst.

Kreative Paragraphendeutung gerät immer mehr zum Juristensport, wenn es darum geht, Blogger einzuschüchtern. Was das veröffentlichen von solchen Schriftstücken angeht, kannst Du dich mal beim Marcel vom Parteibuch erkundigen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der sich so richtig gut damit auskennt...

P.S. Wenn Du den zweiten Brief gerne an Kleinbloggersdorf loswerden willst, dann mail den ruhig' herum. Wir zitieren den dann gerne...
maternus - 27. Mrz, 13:08

Ob das UrhG hier greift, muß in der Tat bezweifelt werden, dazu wäre eine gewisse "Schöpfungshöhe" erforderlich, und die kann ich in dem anwaltlichen Erpressungsschreiben nicht erkennen.

Gregor Keuschnig - 27. Mrz, 13:22

Hm

Ich weiss nicht, aber inzwischen glaube ich, dass der Herr Justitiar einfach Langeweile hat.

Wieviel mag er eigentlich bekommen für seinen Job, den er dermassen lausig ausübt?

Noga - 27. Mrz, 13:24

email vom Justitiar

Hallo Moni,

der Herr Justitiar hat aber große Wissenslücken! Laß Dich nicht einschüchtern!

In dem Moment, in dem Dir das Schreiben des Herrn Justitiars zugegangen ist - egal ob per Mail oder Brief - ist es Dein Eigentum. Du kannst das so oft auf Deine Internetseite stellen wie Du magst.

Was meinst Du, warum es sogenannte Meldeformulare für Nazi-Seiten gibt? Wenn jemand privat eine Neonazi-Seite anzeigt, bekommt der Betreiber die Anzeige zugestellt. Da sind dann die Daten des Anzeigenden drin. Ist schon diverse Male passiert, daß die Neonazis dann diese Anzeigen gescannt haben, auf ihre Seite gestellt haben und dazu aufgefordert haben, den Anzeigensteller zu "besuchen". Wußte natürlich jeder, was gemeint war. Da hat kein Gerichtsverfahren was genutzt. Dieses Vorgehen ist völlig legal, solange sie nicht zu einer Straftat auffordern.

Viele Grüße

Noga

svensonsan - 27. Mrz, 13:51

Alter Schwede, wer hätte gedacht das er noch einen draufsetzt ...

Kann verstehen wenn die Postings gelöscht werden auch wenn die Kommentatoren anderer Meinung sind.

Gregor Keuschnig - 27. Mrz, 14:10

Das ist natürlich...

Wasser auf seine Mühlen. Wenn er natürlich merkt, dass er beim ersten Mal Erfolg hat, wird er so lange keine Ruhe geben, bis dieser Blog "clean" ist. Nebenbei werden so die Trackbacks unbrauchbar, es sei denn die Blogger schreiben ab.

Er verrechnet sich wahrscheinlich dennoch, weil er die Lawine unterschätzt, die er längst losgetreten hat.
philoblogger - 27. Mrz, 14:38

die trackbacks könnte man konservieren, wenn man den text einfach nur (vorübergehend) woanders parkt (z.b. in einer offline-story im blog) und stattdessen einen hinweis in den beitrag mit der originaladresse schreibt.
mow - 27. Mrz, 14:19

Beratungsschein und PKH

Nur weil Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, brauchst Du Dich als nicht Freiwild für andere Anwälte fühlen. Es gibt (in Hessen) beim Rechtspfleger des Amtgerichts Beratungsscheine für anwaltliche Beratung und man kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Mit dem Beratungsschein kann man zu einem Anwalt gehen und er berät dann einen kostenlos. Allerdings sind Beratungsscheine nicht sonderlich lukrativ, deswegen sollte man sich einen Anwalt suchen, der sich vielleicht auch persönlich für eine solche Sache interessiert. Oder einen, den man kennt. Allerdings sollte er auch etwas Ahnung von der Sache haben. Denn wenn man mehr als zwei Briefe auf Basis eines Beratungscheines schreiben muss, dann macht der Anwalt betriebswirtschaftlich gesehen Miese. Ich glaube ein Beratungsschein ist um die 70 Euro wert.

Kommt es zu einem Prozess so kann man Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, die gewährt das Amtsgericht. Allerdings muss auch eine Chance auf Erfolg gegeben sein. Wie das entschieden wird, weiß ich aber nicht.

Der Anwalt wird vor einer Beratung den Beratungsschein sehen wollen. Der Rechtspfleger, der den ausstellt, wird natürlich gerne die Unterlagen sehen, die Dich als bedürftig ausweisen. Ich würde aber vorher beim örtlichen Gericht anrufen und die Öffnungszeiten und Formalitäten erfragen, denn hier vor Ort sind die etwas sporadisch, so dass Du vielleicht einen Weg sparen kannst.

Und ich glaube, dass diese kurzen Fristen - wenn es darauf ankäme - keinen Bestand haben oder vor Gericht auch keine Bedeutung haben. Aber ich bin kein Jurist. Nur vermute ich dass Du auch Gelegenheit haben musst Dich juristisch beraten zu lassen. Denn so kurze Fristen können nicht sein, denn was, wenn Du Dir einen Anwalt leisten könntest? Dann würde Dein Anliegen scheitern, weil Du eine kurze Frist von ein paar Stunden nicht eingehalten hast? Das haut meiner Meinung nach nicht hin.

Marc

wasweissich - 27. Mrz, 14:35

Mit einem Beratungsschein habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Man hat mir für Zeit, die mein Sohn in der Frühfördergruppe verbringt, das Pflegegeld anteilig gekürzt, mit der Begründung, dass ich in diesen Stunden mein Kind ja nicht pflege. Das ist gesetzlich eigentlich nicht okay. Ich legte zunächst selbst Widerspruch ein, der Widerspruch wurde abgelehnt und dann besorgte ich mir einen Beratungsschein, um einen Anwalt bezügl. eines evtl. Gerichtsverfahren zu befragen. Ein Anwalt sagte mir, dass er für Beratungsscheine nicht arbeitet, weil sie zu wenig Geld bringen (Fachanwalt für Sozialrecht!) und dass ich dann noch einen Betrag zuzahlen muss. Ich habe in der Sache auch aufgegeben, obwohl ich im Recht war. Der Anwalt, den ich dann fragte, riet mir, dass sich das nicht lohne: es würde lange dauern und da es eine Ausnahmeklausel im Soziagesetz gibt, könne man sich nicht 100% sicher sein blabla - hatte einfach nur keiner Lust dazu und darum lebe ich nun mit 60 Euro weniger im Monat. Ehrlich gesagt lasse ich in meinem eigenen Haushalt hier schon genug Nerven, als dass ich auch noch erst Anwälte überreden könnte, bevor das eigentliche Brimborium überhaupt losgeht. Ach, über diese alte Geschichte will ich jetzt aber auch gar nicht weiter nachdenken.
mow - 27. Mrz, 14:45

Nun, ich hatte meinen Beratungsschein ohne Schwierigkeiten bekommen und auch sofort einen Anwalt gefunden (bzw. umgekehrt). Der Anwalt wurde allerdings nach zwei Briefen maulig, weswegen ich empfehle einen mit entsprechender Motivation zu suchen. Oder einen, der einen kennt.
sammelmappe - 27. Mrz, 16:48

Es ist wirklich nicht zu fassen, dass das immer weiter geht. Ich hoffe, dass du wirklich gute Unterstützung hast, denn die wirst du brauchen, so wie es im Augenblick aussieht.

kid37 - 27. Mrz, 17:06

Hallo Moni, ich finde das Vorgehen dieser Vereinigung ungeheuerlich. Ich glaube, ich habe damals unter den Beitrag vom Januar kommentiert, daß ich selbst Erfahrungen bei einer NGO gesammelt habe, die den nach außen proklamierten Zielen und Idealen entgegenstanden. Was hier gerade abgeht, scheint diese recht spezielle "Ethik" zu bestätigen. Tapfer bleiben!

blogger.de:yetused - 27. Mrz, 17:39

Genau, mach es so wie Don Alphonso im ersten Posting geschrieben hat.

Nehme den kompletten Text der Email raus, und zitiere stattdessen daraus. Erst hat er geschrieben... dann hat er auch noch gesagt...

Denn selbst aus Büchern von Böll oder Grass darfst du so viel zitieren wie du willst.

politischinkompetent - 27. Mrz, 17:39

LOL

Seit wann genießen 0815-Geschreibsel und Textbausteine aus der jeweiligen Kanzlei-Software ein besonderes Schutzrecht? Eher ist die Menschheit vor diesen und ihren Verfassern zu schützen.

MfG

Daniel

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